Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand 05.05.2025
§1 Geltungsbereich
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der layer manufactory GmbH („Unternehmen“) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern („Kunde“).
Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne nochmals gesondert vereinbart werden zu müssen, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass das Unternehmen diesen ausdrücklich und in Textform zustimmt.
§2 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Unternehmens in Textform oder stillschweigend durch die Ausführung der Bestellung zustande.
Beratungs- oder Auskunftsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages und rechtlich unverbindlich. Alle Angaben und Auskünfte des Unternehmens über Eignung und Anwendung der Waren befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Waren für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
§3 Datenschutz
Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wie den vollständigen Namen, die gültige E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer sowie solche Informationen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der von Ihnen angefragten Leistung und / oder Erfüllung und Abwicklung eines Vertrages notwendig sind. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, um Sie als Ansprechpartner und / oder Kunde identifizieren zu können, zur Korrespondenz mit Ihnen, um Ihre Anfrage ordnungsgemäß zu bearbeiten und Sie über unsere Produkte und Dienstleistungen informieren zu können, zur Erfüllung und Abwicklung der von Ihnen erteilten Aufträge und / oder Bestellung sowie zur Rechnungstellung und zur Übersendung von Informationen über unsere Dienstleistungen und / oder Produkte. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, d. h. der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (z. B. aus HGB, AO) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, Sie haben in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt.
Sie haben uns gegenüber das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 u. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), das Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO), das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (dies wäre das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht) sowie das Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.
Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeiten, erfolgt dies auf der Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung einer von Ihnen an uns gestellten konkreten Anfrage und/oder zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei Sie sind, so ist Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Sofern Sie ausführliche Informationen zu von Ihnen erhobenen Daten und eine ausführliche Auskunft zu Ihren Rechten wünschen, so richten Sie sich hierzu gerne an unseren Datenschutzbeauftragten, der unter der E-Mail-Adresse info@layer-manufactory.de für Sie erreichbar ist. Sie erhalten dann ausführliche Hinweise zur Datenverarbeitung und Ihre Rechte.
§4 Geheimhaltung
Das Unternehmen verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen jeweils genauso sorgfältig zu behandeln wie eigene Betriebsinterna und nur den erforderlichen Mitarbeitern Kenntnis hierüber zu verschaffen. Eine Herausgabe der Daten an Dritte erfolgt nur zur Durchführung des Vertrages oder aufgrund einer behördlichen Pflicht.
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen, Software, CD, DVD und sonstige Datenträger, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten, nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Das Unternehmen ist zur Verschwiegenheit über die im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis erlangten Tatsachen und Angaben verpflichtet.
§5 Lieferung und Gefahrenübergang
In Ermangelung einer abweichenden Abrede ist Lieferung „EXW Ab Werk“ (Incoterms 2020) vereinbart. Die Ver- und die Entladung der Lieferung sind – soweit nicht anders vereinbart – nicht Vertragsgegenstand. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden, den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Unternehmens, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch dieses erfolgt. Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, wenn auf Veranlassung des Unternehmens von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft).
Soweit die Versendung der Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, erfolgt diese auf Gefahr des Kunden. Das Unternehmen trägt in diesem Fall lediglich die Kosten für Fracht und Versicherung. Wird der Versand auf Wunsch oder wegen Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Das Gleiche gilt, soweit sich die Versendung oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder nach Vertragsschluss eintretender Hindernisse, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, verzögert. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft beziehungsweise der Lieferung dem Versand der Waren gleich.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege, Pandemien oder Cyberangriffe auf das IT-System), soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt das Unternehmen dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von dem Unternehmen die Erklärung verlangen, ob es zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich das Unternehmen nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadenersatzansprüche und / oder Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
Bei Lieferungen von Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Fertigungen behält sich das Unternehmen technisch bedingte Abweichungen bis zu 10 % der bestellten Warenmenge vor. Der Kunde schuldet in diesem Fall die Vergütung für die tatsächlich gelieferte Warenmenge.
Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit von dem Unternehmen gemäß dem Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit das Unternehmen mit dem Kunden vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften des Verpackungsgesetzes gewährleistet.
§6 Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Überführung, Versicherungen und Zöllen.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Ein Zurückbehaltungsrecht beziehungsweise Aufrechnungsrecht des Kunden gegenüber fälligen Ansprüchen des Unternehmens aus dem Gesamtsaldo der Geschäftsverbindung besteht nur, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Unternehmens aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum des Unternehmens.
Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen dem Unternehmen anzuzeigen.
§8 Gewährleistung
Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Ablieferung. Das Unternehmen darf zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
Die Waren können materialbedingt innerhalb kurzer Zeit nach Fertigung in geringem Maß an Form, Festigkeit und in den Maßen variieren. Fertigungsbedingt können lichtechte Farben nicht verwendet werden. Material-, fertigungs- oder technologiebedingte geringe Abweichungen von der vom Kunden eingereichten Vorlage in Form, Festigkeit, Maßen oder Farbe sind daher kein Mangel.
Der Kunde ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig auf Mängel und Beschaffenheit hin zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen, nachdem andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Die Rüge offensichtlicher Mängel ist nur rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung, in Textform beim Unternehmen eingeht. Die Rüge nicht offenkundiger Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen gerechnet ab Entdeckung in Textform beim Unternehmen eingeht.
§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeiten, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schaden beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sache typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der Verwaltungssitz des Unternehmens in 91555 Feuchtwangen. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, den Unternehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des internationalen Privatrechts.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird dann durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.