Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Stand 01.07.2018

§1 Geltungsbereich

01

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen der layer manufactory GmbH (”Unternehmen“) für alle Verträ­ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäfts­verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern (gemeinsam “Kunde“).

02

Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechts­geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB), und ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Ab­schluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerb­lichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

03

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Geschäften mit Unternehmern auch für alle künftigen Ge­schäftsbeziehungen, ohne nochmals gesondert vereinbart werden zu müssen, und zwar auch dann, wenn das Unter­nehmen im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbezie­hung hingewiesen hat.

04

Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass das Unternehmen diesen ausdrücklich und in Textform zustimmt.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

01

Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

02

Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Unternehmens in Textform oder stillschweigend durch die Ausführung der Bestellung zustande.

03

Beratungs- oder Auskunftsleistungen sind nicht Ge­genstand des Vertrages und rechtlich unverbindlich. Alle Angaben und Auskünfte des Unternehmens über Eignung und Anwendung der Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Waren für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

§3 Datenschutz

Das Unternehmen speichert und nutzt personenbezogene Daten der Kunden zur Abwicklung und Erfüllung der ab­geschlossenen Verträge. Die Daten werden außerdem zur weiteren Pflege der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verwendet, soweit der Kunde dem nicht gemäß § 28 Ab­satz 4 BDSG widerspricht.

§4 Geheimhaltung

01

Das Unternehmen verpflichtet sich, die erhaltenen Infor­mationen jeweils genauso sorgfältig zu behandeln wie eigene Betriebsinterna und nur den erforderlichen Mitarbeitern Kenntnis hierüber zu verschaffen. Eine Herausgabe der Daten an Dritte erfolgt nur zur Durchführung des Vertrages oder aufgrund einer behördlichen Pflicht.

02

Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Informationen, Unterlagen, Software, CD, DVD und sonstige Datenträger, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten, nur zur Durchführung dieses Vertrags verwenden. Das Unternehmen ist zur Verschwiegenheit über die im Rahmen der Durchfüh­rung dieses Vertrages zur Kenntnis erlangten Tatsachen und Angaben verpflichtet.

§5 Lieferung und Gefahrenübergang

01

In Ermangelung einer abweichenden Abrede ist Lieferung “ab Werk” vereinbart. Die Verladung und die Entladung der Lieferung sind – soweit nicht anders vereinbart – nicht Vertragsgegenstand. Ist der Käufer ein Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden mit zur Verfügung stellen der Ware für den Kunden, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Unterneh­mens über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch dieses erfolgt.

02

Soweit die Versendung der Lieferung “frei Haus” verein­bart ist, erfolgt diese auf Gefahr des Kunden. In den beiden Fällen trägt das Unternehmen lediglich die Kosten für Fracht und Versicherung. Wird der Versand auf Wunsch oder wegen Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Das Gleiche gilt, soweit sich die Versendung oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder nach Vertragsschluss eintretender Hindernisse, die das Un­ternehmen nicht zu vertreten hat, verzögert. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft beziehungsweise der Lieferung dem Versand der Waren gleich.

03

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertrags­abschluss eingetretenen Hindernissen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörun­gen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege oder Cyberangriffe auf das IT-System), soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt das Unternehmen dem Kunden bald-möglichst mit. Der Kunde kann von dem Unternehmen die Erklärung verlangen, ob es zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich das Unternehmen nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadenersatzansprüche und/ oder Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

04

Bei Lieferungen von Sonderanfertigungen oder kun­denspezifischen Fertigungen behält sich das Unternehmen technisch bedingte Abweichungen bis zu 10 % der bestell­ten Warenmenge vor. Der Kunde schuldet in diesem Fall die Vergütung für die tatsächlich gelieferte Warenmenge.

05

Verpackungen werden von dem Unternehmen nicht zurückgenommen. Stattdessen wird dem Kunden von dem Unternehmen ein geeigneter Dritter benannt, der die Verpackungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einer Unternehmen eingeht. Entsorgung zuführt.

§6 Preise und Zahlung

01

Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Überführung, Versicherungen und Zöllen.

02

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen und bei Zahlungsverzug des Unternehmers 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

03

Ein Zurückbehaltungsrecht beziehungsweise Aufrech­nungsrecht des Kunden gegenüber fälligen Ansprüchen des Unternehmens aus dem Gesamtsaldo der Geschäftsverbindung besteht nur, soweit die Gegenansprüche unbe­stritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§7 Eigentumsvorbehalt

01

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezah­lung sämtlicher Forderungen des Unternehmens aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum des Unternehmens.

02

Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen dem Unternehmen anzuzeigen.

§8 Gewährleistung

01

Dem Kunden stehen gesetzliche Gewährleistungsrechte für Mängel an den Waren zu, insbesondere nach den §§ 434 ff. BGB.

02

Die Waren können materialbedingt innerhalb kurzer Zeit nach Fertigung in geringem Maß an Form, Festigkeit und in den Maßen variieren. Fertigungsbedingt können lichtechte Farben nicht verwendet werden. Materialfertigungs- oder technologiebedingte geringe Abweichungen von der vom Kunden eingereichten Vorlage in Form, Festigkeit, Maßen oder Farbe sind daher kein Mangel.

03

Für einen Unternehmer gilt abweichend von § 7 (1), dass das Unternehmen zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen darf und die Gewährleistungsfrist 12 Monate beträgt, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem Unternehmer.

04

Für einen Unternehmer gilt abweichend von § 7 (1), dass der Unternehmer verpflichtet ist, die empfangene Ware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig auf Mängel und Beschaffenheit hin zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen, nachdem andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Die Rüge offensichtlicher Mängel ist nur rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung, in Textform beim Unternehmen eingeht. Die Rüge nicht offenkundiger Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen gerechnet ab Entdeckung in Textform beim Unternehmen eingeht.

§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichaus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeiten, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei leicht fahr-lässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflich­ten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schaden beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folge-schäden sind nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäß Gebrauch der Sache typischerwei­se zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

01

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich er­gebenden Streitigkeiten ist im Geschäftsverkehr mit Unter­nehmern der Verwaltungssitz des Unternehmens in 91555 Feuchtwangen. Das Unternehmen istjedoch berechtigt, den Unternehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

02

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des internationalen Privatrechts.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird dann durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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